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ECM-konforme Bahn-Prozesse und Dokumentation

ECM Funktionen | ECM 2 | ECM 3 | ECM 4 | Webinar | ECM Zertifizierung

Egal ob es um die Einhaltung der Prozesse, die Dokumentation rund um das Fahrzeug oder um die zentrale Ablage von Instandhaltungsstrategien und Instandhaltungsvorgaben geht – mit zedas®asset sind Sie bestens gerüstet, um die ECM Vorgaben zu erfüllen.
zedas®asset garantiert einen strukturierten und standardisierten Instandhaltungsprozess und sorgt dafür, Schienenfahrzeuge rechtzeitig der Instandhaltung zuzuführen. Dabei profitieren alle ECM-Rollen durch zedas®asset von einer umfassenden und konsistenten Lebenslaufakte der Schienenfahrzeuge und Komponenten.

zedas®asset integriert alle Prozessbeteiligten, erhöht die Sicherheit der Schienenfahrzeuge und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der ECM-Verordnung.

  • Eine ECM-konforme Instandhaltung
  • Ein sicherer Betrieb
  • Revisionssichere Dokumentation
  • Durchgängige Prozessunterstützung

Die häufigsten Fragen zu ECM Jetzt Softwaredemo vereinbaren

Eine Auswahl unserer Kunden

Sicherer Betrieb dank Instandhaltungssystem

Automatisierte, rechtskonforme Abwicklung des ECM-Prozesses in der Instandhaltung

Automatisierte, rechtskonforme Abwicklung des ECM-Prozesses

Lückenlose Lebenslaufakte von Schienenfahrzeugen und Komponenten

Lückenlose Lebenslaufakte von Schienenfahrzeugen und Komponenten

Definition und Verwaltung sicherheitskritischer Komponenten für Bahnen

Definition und Verwaltung sicherheitskritischer Komponenten

Sperren von Schienenfahrzeugen, Betriebsfreigabe und Wiederinbetriebnahme

Sperren von Fahrzeugen, Betriebsfreigabe und Wiederinbetriebnahme

Erstellung aller geforderten Protokolle und Dokumente nach ECM-Vorgaben zur Nachweisführung

Erstellung aller geforderten Protokolle und Dokumente zur Nachweisführung

Versionierung von Instandhaltungsvorgaben für Bahnen mittels Checklisten

Versionierung von Instandhaltungsvorgaben mittels Checklisten

Verwaltung von Personal, Betriebsmitteln, Fähigkeiten ggf. mit zeitlich begrenzter Gültigkeit

Verwaltung von Personal, Betriebsmitteln, Fähigkeiten ggf. mit zeitlich begrenzter Gültigkeit

Überwachung der Zertifizierung beauftragter Instandhaltungswerkstätten für Schienenfahrzeuge

Überwachung der Zertifizierung beauftragter Werkstätten

 

Die passende Lösung für ECM 2 bis ECM 4

 

ECM 2 - Instandhaltungsentwicklungsfunktion


Mit zedas®asset können alle Instandhaltungsvorgaben hinterlegt, versioniert und an die zuständigen Abteilungen zur Planung und Umsetzung der Instandhaltungstätigkeiten übergeben werden.

Für die fortlaufende Überprüfung und Weiterentwicklung der Instandhaltungsvorgaben stehen alle notwendigen Daten in der Lebenslaufakte des Fahrzeugs und der Komponenten zur Verfügung.

ECM 2-Verantwortliche profitieren von einer umfassenden und konsistenten Dokumentation.

ECM 2 erstellt und verwaltet die Instandhaltungsvorgaben. Auf Grundlage der Konstruktions-, Leistungs, und Betriebsdaten werden die Vorgaben weiterentwickelt. Zudem liegt die Einhaltung von Normen und gesetzlichen Anforderungen in ihrem Verantwortungsbereich.

 

 

Icon - Auftragsmanagement und Instandhaltungsvorgaben für Züge

Auftragsmanagement und Instandhaltungsvorgaben

Instandhaltungsvorgaben hinterlegen und versionieren

Icon - Safety Critical Components von Schienenfahrzeugen

Safety Critical Components

Definition von sicherheitskritischen Komponenten

Icon - Weiterentwicklung der Vorgaben auf Basis der Lebenslaufakte von Schienenfahrzeugen

Instandhaltungsentwicklung

Weiterentwicklung der Vorgaben auf Basis der Lebenslaufakte

ECM 3 - Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion


zedas®asset stellt Mängel und fällige Fristen übersichtlich dar und erinnert daran, Schienenfahrzeuge rechtzeitig der Instandhaltung zuzuführen. Dafür können Wartungspläne (Arbeitsgänge, benötigte Ressourcen, Checklisten) mit definierten Berechnungsalgorithmen hinterlegt werden.

Mit zedas®asset überwachen ECM 3-Verantwortliche die Zertifizierung der beauftragten Werkstätten. Alle wichtigen Informationen können per Knopfdruck an ECM 2 und ECM 4 weitergegeben werden.

ECM 3 stellt sicher, dass die Fahrzeuge rechtzeitig der Instandhaltung zugeführt werden und nach der Instandhaltung wieder in Betrieb genommen werden. ECM 3 Verantwortliche müssen gewährleisten, dass nur geeignete und ECM-zertifizierte Werkstätten beauftragt werden.

 

 

Icon - Außerbetriebnahme & Wiederinbetriebnahme von Bahnfahrzeugen

Dokumentation

Außerbetriebnahme & Wiederinbetriebnahme

Icon - Instandhaltungsplanung und -steuerung für die Instandhaltung von Bahnfahrzeugen

Instandhaltungsplanung und -steuerung

Sicherstellung der rechtzeitigen Zuführung in die Werkstatt

Icon - Lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Instandhaltungsmaßnahmen an Schienenfahrzeugen

Nachverfolgbarkeit und Dokumentation

Lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Instandhaltungsmaßnahmen

 

ECM 4 - Instandhaltungserbringungsfunktion


zedas®asset garantiert einen strukturierten und standardisierten Instandhaltungsprozess für Schienenfahrzeuge und Komponenten - entsprechend der zu Grunde liegenden Vorgaben des ECM 2.

zedas®asset unterstützt ECM 4-Verantwortliche bei der Planung, Durchführung und Dokumentation aller Instandhaltungsaktivitäten unter Berücksichtigung notwendiger Zertifikate und Qualifikationen für Betriebsmittel und Personal.

Damit ist sichergestellt, dass die Arbeitsaufgabe durch einen berechtigten Mitarbeiter ausgeführt und freigegebene Betriebsmittel verwendet werden.

ECM 4 ist für die Durchführung der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen verantwortlich. Die Werkstätten müssen sicher stellen, dass die Vorgaben des ECM 2 eingehalten werden. Dafür muss die Werkstatt Instandhaltungstätigkeiten nachweisen und Betriebsfreigabeunterlagen vorweisen.

 

 

Icon - Instandhaltungsvorgaben für die Instandhaltung von Bahnfahrzeugen

Instandhaltungsvorgaben

Durchführung aller Instandhaltungsleistungen unter Beachtung gültiger Vorgaben

Icon - Safety Critical Components in der Instandhaltung

Safety Critical Components

Prüfung und Validierung der Safety Critical Components mit ihrer Einbauposition

Icon - Betriebsfreigabe und Dokumentation für Bahnen

Betriebsfreigabe und Dokumentation

Erstellung der Betriebsfreigabe und aller geforderten Dokumente

Icon - Betriebsmittelmanagement für die Instandhaltung von Bahnen

Betriebsmittelmanagement

Überwachung von Prüfzyklen, Fristen und Zulassungen für im Instandhaltungsprozess eingesetzte Werkzeuge und Betriebsmittel

Icon - Personalmanagement für die Instandhaltung von Bahnen

Personalmanagement

Ermöglicht die Verwaltung von Kompetenzen und Qualifikationen inklusive ihrer Gültigkeiten

 

Buchen Sie Ihre Softwaredemo!

Nutzen Sie die Chance und buchen Sie Ihre Softwaredemo. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit zedas®asset ECM-konforme Prozesse etablieren und alle Beteiligten des ECM-Prozesses unterstützen. Vereinbaren Sie gleich einen Wunschtermin.

 

 

Lebenslaufakte - Fahrzeug- und Komponentenhistorie

Icon - Lebenslaufakte für Bahnfahrzeuge und deren Komponenten

zedas®asset ermöglicht eine objektspezifische Verfolgung (Einbauplatz- und Komponentenbezogen) einschließlich Historie und Zählerdaten. Für jedes Objekt wird dadurch eine lückenlose Instandhaltungshistorie hinterlegt. Durchgeführte Maßnahmen und anstehende Aufgaben (Störungen, Mängel aus Inspektion werden objektbezogen und übersichtlich dargestellt.

Objekte können nach unternehmenseigenen Klassifizierungen benannt werden, wodurch die Übersichtlichkeit der Objekte deutlich verbessert wird.

Aufgrund der direkten, durchgängigen Dokumentation ist die Akte aller Instandhaltungsobjekte jederzeit auf dem aktuellsten Stand. Somit sind Kontrollen/ Wartungen ohne extra Aufwand revisionssicher nachweisbar.

Zudem stehen Auswertungen nach unterschiedlichsten Kriterien (Kosten, Leistungen, Zuverlässigkeit, usw.) jederzeit mit aktuellen Daten zur Verfügung, das erleichtert die Analyse der Objekte und Maßnahmen.

ECM-konform dank zedas®asset

Haben Sie noch Fragen? Ich helfe Ihnen gern!


Thomas Landskron - Head of Sales

Thomas Landskron
Head of Sales

Tel.: +49 3573 7075 61
E-Mail:

 

Außerbetriebnahme, Betriebsfreigabe und Wiederinbetriebnahme

Mit Hilfe des Status Displays und der integrierten Ampelfunktion ist die aktuelle Einsatzfähigkeit jedes Fahrzeuges sofort sichtbar. Welche Fahrzeuge sind aktuell einsatzbereit, gesperrt oder haben eine Betriebsfreigabe oder Wiederinbetriebnahme erhalten.

Die Basis hierfür bilden die Zustandsinformationen der Objekte. Hierzu zählen bspw. relevante Instandhaltungsfristen, erfasste Störungen oder der Status von Aufträgen, die in der Werkstatt abgearbeitet werden. Ebenso können technische Informationen von Fahrzeugen ausgewertet werden.

Nach der Außerbetriebnahme, die entweder automatisiert durch fällige Fristen oder den ECM 3, ausgelöst wird, führt ECM 4 die Instandsetzung durch. Mit Hilfe der digitalen Dokumentation kann ECM 3 nachvollziehen, welche Arbeiten, von welchem Mitarbeiter und mit welchen Betriebsmitteln durchgeführt wurden. Dafür erstellt das System nach ECM Vorgaben ein Betriebsfreigabeprotokoll.

ECM 3 kann das Fahrzeug nun auf dessen Basis wieder freigeben und automatisiert ein Wiederinbetriebnahmeprotokoll erstellen.

Die Freigaben können nur durch autorisierte (Rechte/Rollenkonzept) Nutzer erfolgen. Die Freigaben bzw. jede Statusänderung werden im System (mit Nutzer- und Zeitstempel) historisiert und sind jederzeit nachvollziehbar.

 

Sicherheitskritische Komponenten

Sicherheitskritische Komponenten sind Bauteile, bei denen eine einzige Störung unmittelbar mit der realistischen Gefahr eines schweren Unfalls gemäß Artikel 3 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2016/798 einhergeht. Für das Management der sicherheitskritischen Bauteile berücksichtigt die für die Instandhaltung zuständige Stelle die vorgenomme Bestimmung und Instandhaltungshinweise des Fahrzeugherstellers. Die damit verbundene Dokumentation zu sicherheitskritischen Bauteilen, ist maßgeblicher Bestandteil der Lebenslaufakte von Fahrzeugen und Komponenten.

Dazu kommt die Verpflichtung für ECM, "außergewöhnliche, nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführende Instandhaltungsfeststellungen" dem Eisenbahnsektor zu melden. - Safety Alert System

zedas®asset ermöglicht die einfache Verwaltung und Dokumentation sicherheitskritischer Bauteile. Dazu zählt nicht nur die Ein- und Ausbauhistorie, sondern auch die Erfassung und Überwachung der Belastungsdaten. Für alle Instandhaltungsobjekte können beliebige individuelle Zähler definiert werden. Zählerstände, die nicht im Toleranzbereich liegen, werden per Ampel hervorgehoben und sind für den Anwender leicht erkennbar.

 

Möglichkeiten für Betreiber und Instandhalter

Für die Halter und Instandhalter von Güterwagen und Lokomotiven steht zunächst der Aufwand an, das von der Verordnung geforderte System zum Instandhaltungsmanagement einzuführen. Aus dieser Pflicht ergeben sich eine Vielzahl an Chancen für die betreffenden Akteure, denn moderne Asset Management Systeme für Schienenfahrzeuge beinhalten zahlreiche Funktionen für die Instandhaltungsorganisation. Somit lassen sich nicht nur die für die ECM-Zertifizierung geforderten Nachweise erbringen, sondern auch übergeordnete Ziele der Instandhaltung erreichen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Erhöhte Zuverlässigkeit der Fahrzeuge
  • Höhere Flottenverfügbarkeit
  • Reduzierung von Ausfallrisiken
  • Transparenz der Prozesse
  • Automatisierte, somit schnellere und verbesserte Kommunikation

Die Digitalisierung der Instandhaltung ist die optimale Basis für die Umsetzung korrektiver, präventiver und prädiktiver Instandhaltungsstrategien. Eine digitale Lebenslaufakte von Fahrzeugen und die detaillierte Komponentenverfolgung sind nur mit dem passenden IT-System realisierbar. Ebenso das checklistenbasierte, mobile Arbeiten am Zug oder die Rückverfolgbarkeit von Instandhaltungsmaßnahmen. Die im System vorhandenen Daten stehen dabei berechtigtem Personal jederzeit zur Verfügung – der Kommunikationsaufwand per Telefon und E-Mail wird stark reduziert.

Insbesondere für die prädiktive Instandhaltung sind smarte IT-Lösungen nicht mehr wegzudenken. Erst durch sie lässt sich beispielsweise der Verschleiß von Komponenten, wie Radsätzen, vorhersagen und so ein plötzlicher Ausfall des betreffenden Fahrzeugs verhindern. Ganz nach dem Motto „Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.“

 

Beispiel: So funktioniert die Dokumentation von Arbeitsaufträgen in zedas®asset

Für eine lückenlose Dokumentation der Instandhaltungserbringung in der Werkstatt (ECM 4) werden zunächst die Personal und Betriebsmittel-Informationen gepflegt. Den Mitarbeiten können bestimmte zeitlich begrenzte Zertifizierungen und Qualifikationen zugewiesen werden. Für Betriebsmittel (z. B. Messmittel) werden eindeutig identifizierbare Einheiten (z. B. Radsatzmessgerät, Seriennummer 2483) angelegt, denen ein Nachweis der letzten Kalibrierung zugeordnet wird. Die Gültigkeiten und Fristen von Zertifikaten können überwacht werden.

Bearbeitet ein Mitarbeitender der Werkstatt einen Arbeitsauftrag, werden die verwendeten Betriebsmittel und die ausführende Person revisionssicher zurückgemeldet. Damit ist dokumentiert, dass der Arbeitsauftrag durch einen berechtigten Mitarbeitenden ausgeführt und gültige Betriebsmittel verwendet wurden.

 

Webinar

ECM-konforme Dokumentation und Betriebsfreigabe

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie das Modul zedas®asset ECM eine erweiterte Unterstützung bei der Nachweiserbringung zur ECM-konformen Dokumentation und Betriebsfreigabe ermöglicht. Für die Instandhaltung zuständige Stellen sind mit dem Modul bestens für die Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ausgestattet.

Zum Webinar "ECM-konforme Dokumentation und Betriebsfreigabe

 

Übersicht der zedas®asset Module

Der modulare Aufbau unserer Standardsoftware ermöglicht Ihnen als EVU, Eigentümer, Betreiber oder Werkstatt, die Software nach den Anforderungen Ihres Unternehmens zusammenzustellen.

Übersicht über die Module von zedas®asset

ECM-konform dank zedas®asset

zedas®asset ist so konzipiert, dass Normen und Regelwerke eingehalten und alle
ECM-Verantwortlichen bestmöglich unterstützt werden.

Das bedeutet für Sie:

  • Ein sicherer Betrieb
  • Revisionssichere Dokumentation
  • Durchgängige Prozessunterstützung

Die häufigsten Fragen zu Entity in Charge of Maintenance

ECM 1 trägt die Gesamtverantwortung für den Aufbau und die Wirksamkeit des Instandhaltungs-Management Systems und beaufsichtigt die Funktionen ECM 2 bis ECM 4.

ECM 2 erstellt und verwaltet die Instandhaltungsvorgaben. Auf Grundlage der Konstruktions-, Leistungs, und Betriebsdaten werden die Vorgaben weiterentwickelt. Zudem liegt die Einhaltung von Normen und gesetzlichen Anforderungen in ihrem Verantwortungsbereich.

ECM 3 stellt sicher, dass die Fahrzeuge rechtzeitig der Instandhaltung zugeführt werden und nach der Instandhaltung wieder in Betrieb genommen werden. ECM 3 Verantwortliche müssen gewährleisten, dass nur geeignete und ECM-zertifizierte Werkstätten beauftragt werden.

ECM 4 ist für die Durchführung der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen verantwortlich. Die Werkstätten müssen sicher stellen, dass die Vorgaben des ECM 2 eingehalten werden. Dafür muss die Werkstatt Instandhaltungstätigkeiten nachweisen und Betriebsfreigabeunterlagen vorweisen.

Jedes Eisenbahnfahrzeug muss einer ECM zugewiesen werden. Wenn ein Fahrzeug im NVR registriert ist, muss auch die zuständige ECM eingetragen werden.

Unabhängig von der Zuständigkeit der Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber für den sicheren Zugbetrieb, muss jede ECM sicherstellen, dass die von ihr instandgehaltenen Fahrzeuge in einem sicheren Betriebszustand sind, indem sie ein Instandhaltungssystem einsetzt.

Nein, das ist nicht notwendig. Eisenbahnen oder Halter haben die Möglichkeit, entweder selbst die Aufgaben der ECM wahrzunehmen oder die Verantwortung an eine ECM eines Dritten zu übertragen. Dabei müssen jedoch die Vorschriften zur Registrierung der Fahrzeuge eingehalten werden.

Wenn der Halter die Aufgaben der ECM an einen Dritten überträgt, bleibt er unter anderem dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge und Materialien sowie die Dienstleistungen den vorgegebenen Anforderungen und Einsatzbedingungen entsprechen, so dass sie vom Eisenbahnunternehmen und/oder Fahrwegbetreiber sicher im Betrieb eingesetzt werden können. Konkret sind Halter verpflichtet, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • eine geeignete ECM auszuwählen und einen Vertrag mit dieser abzuschließen,
  • sicherzustellen, dass die korrekten Daten für die Registrierung der Fahrzeuge im NVR gemeldet werden,
  • sicherzustellen, dass die Instandhaltung der Fahrzeuge an den von der ECM vorgegebenen Orten und Zeiten erfolgen kann,
  • die ECM über technische Probleme und gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen zu unterrichten und die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen,
  • konkrete Schritte einzuleiten, wenn die Instandhaltungsstellen-Bescheinigung der registrierten ECM ausgesetzt oder zurückgezogen wurde, und die beteiligten EVU/EIU darüber zu informieren.

Ein "Güterwagen" ist gemäß der ECM Verordnung (EU) 445/2011 ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb, das für den Transport von Frachtgütern oder anderen Materialien vorgesehen ist, die für Tätigkeiten wie Bautätigkeiten oder Tätigkeiten zur Instandhaltung der Infrastruktur verwendet werden.

Für die Klassifizierung der Fahrzeuge ist die europäische Fahrzeugnummer entscheidend, die gemäß den in Anlage 6 der Entscheidung 2007/756/EG der Kommission festgelegten Codes vergeben wird.

Zur Gruppe der Güterwagen gehören Fahrzeuge, deren 12-stellige Nummer (sogenannte Standardnummer) mit den Ziffern 00 bis 09, 10 bis 19, 20 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49 oder 80 bis 89 beginnt, wobei diese Nummer den Fahrzeugtyp und die Interoperabilitätseignung angibt.

Grundsätzlich wird erwartet, dass EVUs und EIU Fahrzeuge nur für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch einsetzen, das heißt, dass sie unter Berücksichtigung ihrer konstruktiven Eigenschaften zweckentsprechend genutzt werden, z.B. für die Beförderung von Reisenden oder Gütern oder für Rangierarbeiten. In diesem Fall ist das EVU oder EIU auch im Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister als zuständige ECM für die Fahrzeuge eingetragen.

Für Zugfahrten ist das EVU oder EIU immer das verantwortliche Unternehmen, das im Kopf des Fahrplans angegeben wird. Beim Rangieren ist das EVU oder EIU ebenfalls verantwortlich und der Lokführer und das Rangierpersonal sind dem Sicherheitsmanagementsystem des verantwortlichen EVU oder EIU zugeordnet.

Eine Ausnahme gilt nur für Fahrzeuge, die nach einem Unfall nur zur Streckenräumung eingesetzt werden oder für den Einsatz im Rahmen der technischen Hilfeleistung nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AEG.

Im Gegensatz zur Verordnung (EU) Nr. 445/2011, die ausschließlich für Güterwagen gilt, gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 für alle Arten von Eisenbahnfahrzeugen. Sie etabliert ein Zertifizierungssystem für alle ECM und Instandhaltungsfunktionen. Zudem werden spezifische Anforderungen für sicherheitskritische Komponenten (SSC) festgelegt.

Gemäß Artikel 3(1) müssen alle ECM, die für Fahrzeuge zuständig sind, die unter die Richtlinie (EU) 2016/798 über Eisenbahnsicherheit fallen, die Anforderungen des Anhangs II erfüllen. Dabei bleiben mögliche Ausnahmen vom System der ECM-Zertifizierung unberücksichtigt.

In Deutschland betrifft dies alle ECM, die für Eisenbahnfahrzeuge zuständig sind, die auf dem übergeordneten Netz gemäß § 2b AEG verkehren.

Ja, es gibt Ausnahmen für die ECM-Zertifizierung in folgenden Fällen:

  • Für ECM, die für Eisenbahnfahrzeuge zuständig sind, die ausschließlich für historische oder touristische Zwecke genutzt werden.
  • Für ECM, die für Eisenbahnfahrzeuge zuständig sind, die auf Eisenbahninfrastrukturen gemäß § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 betrieben werden und ausschließlich bis zum Übergangsbahnhof des übergeordneten Netzes fahren.

In diesen Fällen müssen die für die Instandhaltung dieser Eisenbahnfahrzeuge zuständigen Stellen geeignete Regelungen zur Erfüllung der Anforderungen der öffentlichen Sicherheit festlegen.

Jede ECM, die im Geltungsbereich der Sicherheitsrichtlinie registriert ist und im nationalen Fahrzeugeinstellungsregister eingetragen ist, sowie jede Stelle oder Organisation, die eine oder mehrere der Instandhaltungsfunktionen gemäß Artikel 14 Absatz 3 Buchstaben b, c und d der Richtlinie (EU) 2016/798 ausübt, kann eine ECM-Zertifizierung beantragen.

Die ECM-Zertifizierung ist für alle ECM erforderlich, die entweder für die Wartung von Güterwagen verantwortlich sind oder die keine EVU oder EIU sind und ausschließlich ihre eigenen Fahrzeuge warten. "Instand halten" im Sinne der Verordnung (EU) 2019/779 bedeutet, dass das Unternehmen als ECM tätig wird und im Fahrzeugeinstellungsregister als solches registriert ist.

Instandhaltungsstellen, die für die Instandhaltung von historischen oder touristischen Eisenbahnfahrzeugen oder für den Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen (gemäß § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4) verantwortlich sind und nur bis zum Übergangsbahnhof des übergeordneten Netzes fahren, benötigen keine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung.

Nein, gemäß der Verordnung (EU) 2019/779 sind Instandhaltungswerkstätten Unterauftragnehmer der zertifizierten ECM und erbringen untervergebene Instandhaltungsfunktionen. Es ist die Verantwortung der ECM sicherzustellen, dass die externen Stellen kompetent und in der Lage sind, die von der ECM beauftragten Instandhaltungsaufgaben zu erfüllen. Es gibt verschiedene Methoden, mit denen die ECM die Kompetenz von externen Stellen bewerten kann. Externe Stellen können jedoch eine freiwillige Zertifizierung beantragen, um untervergebene Instandhaltungsfunktionen oder Teile davon zu erbringen.

Nein, ab dem 16.06.2020 ist die Verordnung (EU) Nr. 445/2011 nicht mehr gültig. Für bis dahin ausgestellte Bescheinigungen gilt eine Gleichstellung mit der "neuen" Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 für ihre ursprüngliche Geltungsdauer. Das bedeutet, dass Inhaber solcher Bescheinigungen keine neue Bescheinigung gemäß der neuen Verordnung beantragen müssen. Dies gilt auch für entsprechende Bescheinigungen für Instandhaltungsfunktionen.

ECMs, die registriert sind und gemäß den Anforderungen von Artikel 14 Absatz 3 Satz 1 bis 3 der Richtlinie (EU) 2016/798 ein Instandhaltungssystem einrichten müssen.

In der Regel beträgt der Berichtszeitraum 12 Monate. Dieser beginnt zwei Monate vor der letzten Überwachung und endet zwei Monate vor der nächsten planmäßigen Überwachung. Der Bericht muss der Zertifizierungsstelle spätestens einen Monat vor der nächsten planmäßigen Überwachung vorliegen. Bei einer Erst- oder Re-Zertifizierung wird der Berichtszeitraum analog festgelegt.

Falls die Überwachung im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung oder -genehmigung erfolgt (für EVU/EIU, die nicht der Zertifizierungspflicht unterliegen oder nicht freiwillig zertifiziert sind), richtet sich der Berichtszeitraum nach den SiBe Audits.

Sicherheitskritische Komponenten sind Komponenten, bei denen das Auftreten einer einzigen Störung unmittelbar eine reale Gefahr für einen schweren Unfall gemäß Artikel 3 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2016/798 darstellt.

Ein "schwerer Unfall" bezieht sich auf eine Zugkollision oder Zugentgleisung, bei der mindestens eine Person getötet oder mindestens fünf Personen schwer verletzt werden oder die erheblichen Schaden an Fahrzeugen, Infrastruktur oder Umwelt verursacht. Es bezieht sich auch auf andere Unfälle mit ähnlichen Auswirkungen, die offensichtliche Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagement haben. Ein "beträchtlicher Schaden" wird von der Untersuchungsstelle als direkte Kosten in Höhe von mindestens 2 Millionen EUR geschätzt.

Wenn die ECM ein EVU / EIU ist, bietet die Instandhaltungsstellen-Bescheinigung mehrere Vorteile:

  1. Die Anforderungen bezüglich Instandhaltung der Verordnung (EU) 2018/798 über gemeinsame Sicherheitsmethoden werden erfüllt, was zu einer Aufwandsreduzierung im Verfahren zur Erteilung der Sicherheitsbescheinigung führt. Hierbei geht es um die Beherrschung der relevanten Risiken im Zusammenhang mit der Instandhaltung und die Lenkung der für die Verwaltung von Sachanlagen relevanten Information und Kommunikation.
  2. Die ECM ist befugt, für Güterwagen tätig zu sein.
  3. Fahrzeuge, für die die ECM zertifiziert wurde, können auch von Dritten betrieben werden.
  4. Die zertifizierte ECM kann als ECM für die Fahrzeuge eines Dritten registriert werden.

Ein Eisenbahnfahrzeug, das ausschließlich für historische oder touristische Zwecke genutzt wird, fällt unter § 18 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug verwendet wird, um historische oder spezielle Formen der Antriebstechnik oder des Rollmaterials zu demonstrieren oder zu betreiben und ausschließlich für touristische, Freizeit- oder Bildungszwecke eingesetzt wird.

Im Gegensatz zu kommerziell tätigen Eisenbahnen sind die Zwecke des Betriebs von Museums- und Touristikbahnen Selbstzwecke. Der Betrieb des Eisenbahnfahrzeugs an sich stellt den eigentlichen Zweck dar und nicht die Beförderung von Personen oder Gütern von A nach B. Demzufolge wird mit dem Betrieb von Eisenbahnfahrzeugen, die nur für historische oder touristische Zwecke eingesetzt werden, nicht die Absicht verfolgt, Gewinne durch die Beförderung von Personen oder Gütern zu erzielen. Stattdessen wird, wenn überhaupt, nur eine Kostendeckung für den Betrieb der Bahn selbst angestrebt. Leer-, Überführungs- und Werkstattfahrten sind ebenfalls zulässig, um diese Zwecke zu erfüllen.

 

ECM-Zertifizierung nach Verordnung (EU) 2019/779

Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen müssen für die Instandhaltung ihrer Eisenbahnfahrzeuge gemäß § 4a AEG eine für die Instandhaltung zuständige Stelle (Entity in Charge of Maintenance, kurz: ECM) zuweisen. Diese ist für die Einführung eines Instandhaltungsmanagementsystems verantwortlich, welches einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit des Schienenfahrzeuges und des Bahnverkehrs beiträgt.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 vom 16.06.2019 weitet die seit 2011 bestehende Zertifizierungspflicht für Güterwagen nun auf alle Eisenbahnfahrzeuge und alle ECM aus. Die Zertifizierung nach der EU-weit einheitlichen Durchführungsverordnung musste bis 16.06.2022 erfolgen.

Nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen im ausschließlich historischen oder touristischen Bereich, sind nicht von der Verordnung betroffen.

Quelle, FAQ und weitere Informationen zur Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes

 

Mehr Informationen

  • Screenshot Flyer - ECM-konforme Bahn-Prozesse und Dokumentation
    zedas®asset ECM - ECM-konforme Bahn-Prozesse und Dokumentationen
     
  • Screenshot Artikel - ECM-konforme Dokumentation mit zedas®asset ECM
    ECM-konforme Dokumentation mit zedas®asset ECM
     
  • Screenshot Artikel Deine Bahn - ECM als Chance für Fahrzeughalter und den europäischen Bahnmarkt
    ECM als Chance für Fahrzeughalter und den europäischen Bahnmarkt
     

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